Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Plattform „coapp“ (SaaS, Communities und optionale Zusatzleistungen)

Version 1.4 – Stand 2026-08-25

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der coapp GmbH („coapp“) und dem Ersteller bzw. Betreiber einer Community („Kunde“) über die Plattform coapp. Kunde kann Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein; coapp ermöglicht sowohl die private als auch die berufliche oder gewerbliche Erstellung von Communities. Maßgeblich ist der überwiegende Zweck des Vertragsschlusses. Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für Verbraucher oder Unternehmer gelten, ist dies ausdrücklich gekennzeichnet.

Die AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Kunde vor Vertragsschluss auf sie hingewiesen wurde, in zumutbarer Weise von ihnen Kenntnis nehmen konnte und ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Die bei Vertragsschluss geltende Fassung wird dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt oder zum Download angeboten.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn coapp ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. Individuell vereinbarte Regelungen, insbesondere ein Angebot oder Auftragsformular, gehen diesen AGB vor.

Vertragsschluss, Vertragsunterlagen und Änderungen richten sich nach den folgenden Bestimmungen.

Der Vertrag kommt durch Registrierung und Freischaltung eines Kundenkontos, durch Annahme eines Angebots oder durch eine sonstige ausdrückliche Bestätigung von coapp zustande. Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge: individuelle Vereinbarung bzw. Angebot, gegebenenfalls Leistungsbeschreibung oder Service Level Agreement, gegebenenfalls Zusatzbedingungen für White-Label-Apps, soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung einschließlich ihrer Anlagen, und diese AGB. Bei datenschutzrechtlichen Widersprüchen geht die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vor, soweit sie auf die betreffende Verarbeitung anwendbar ist.

coapp darf diese AGB aus einem triftigen, im Vertrag angelegten Grund mit Wirkung für die Zukunft ändern, insbesondere um sie an geänderte Gesetze, rechtskräftige Gerichtsentscheidungen oder verbindliche Behördenvorgaben anzupassen, Sicherheitsrisiken zu begegnen oder neue gleichwertige technische Verfahren abzubilden. Änderungen dürfen weder die Hauptleistungspflichten noch das vereinbarte Entgelt verändern und das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zulasten des Kunden verschieben. Änderungen der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung richten sich ausschließlich nach den hierfür vorgesehenen besonderen Regelungen.

coapp informiert den Kunden rechtzeitig vor dem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform klar und verständlich über Inhalt, Grund und Zeitpunkt der Änderung. Eine unterlassene Reaktion oder die bloße weitere Nutzung gilt nicht als Zustimmung, soweit eine ausdrückliche Zustimmung gesetzlich erforderlich ist. Erteilt der Kunde eine erforderliche Zustimmung nicht, gelten die bisherigen Bedingungen fort, solange coapp die Leistung rechtlich und technisch zumutbar zu den bisherigen Bedingungen erbringen kann. Andernfalls darf coapp den betroffenen Dienst oder den Vertrag unter Abwägung der beiderseitigen Interessen mit angemessener Frist kündigen.

Änderungen digitaler Produkte gegenüber Verbrauchern, die über die zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen hinausgehen, erfolgen nur aus einem in diesen AGB genannten triftigen Grund, ohne zusätzliche Kosten und unter klarer und verständlicher Information. Beeinträchtigt eine Änderung die Zugriffsmöglichkeit oder Nutzbarkeit mehr als unerheblich, informiert coapp den Verbraucher innerhalb angemessener Frist vorab auf einem dauerhaften Datenträger über Merkmale und Zeitpunkt der Änderung sowie seine gesetzlichen Rechte, insbesondere das gesetzliche Recht zur unentgeltlichen Vertragsbeendigung innerhalb der maßgeblichen Frist.

Gegenüber Unternehmern können Änderungen mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen wirksam werden. Widerspricht der Unternehmer einer wesentlichen nachteiligen Änderung vor ihrem Inkrafttreten, gelten die bisherigen Bedingungen bis zur Beendigung des Vertrags fort; jede Partei kann den betroffenen Vertrag zum Änderungszeitpunkt oder mit angemessener Frist kündigen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Änderungen der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, ihrer Anlagen oder der Unterauftragsverarbeiter erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Vereinbarung und der gesetzlichen Anforderungen. Eine Änderung dieser AGB ersetzt weder eine erforderliche datenschutzrechtliche Information noch ein erforderliches Widerspruchs- oder Zustimmungsverfahren.

Vertragsgegenstand

coapp stellt dem Kunden die Plattform „coapp“ als Software-as-a-Service zur Erstellung und zum Betrieb eigener Communities bereit. Die Plattform kann insbesondere Kommunikation, Profile, Inhalte, Veranstaltungen, Buchungen, Mitgliedschaften, Zahlungen, Schnittstellen, Custom Domains, KI-gestützte Funktionen sowie – soweit gesondert vereinbart – White-Label-Apps umfassen.

Der bei Vertragsschluss geschuldete Funktionsumfang, die Nutzungsgrenzen und gegebenenfalls besondere Service Levels ergeben sich aus dem angenommenen Angebot, der dort einbezogenen Leistungsbeschreibung und dem gewählten Tarif. Allgemeine Produktinformationen auf der Website ersetzen keine individuell vereinbarte Leistungsbeschreibung. Zwingende Rechte, insbesondere berechtigte Erwartungen aufgrund öffentlicher Äußerungen von coapp sowie gesetzliche objektive Anforderungen an digitale Produkte, bleiben unberührt.

Vertragsgegenstand ist insbesondere

  • die zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkte Bereitstellung der Plattform zur vertragsgemäßen Nutzung durch den Kunden und die von ihm autorisierten Nutzer,

  • die Bereitstellung des tariflich vereinbarten Speicherplatzes und der vereinbarten Plattformfunktionen sowie

  • gegebenenfalls die Erbringung gesondert beauftragter Setup-, Integrations-, Support-, Custom-Domain- und KI-Leistungen sowie von Leistungen für White-Label-Apps.

coapp darf zur Leistungserbringung geeignete Unterauftragnehmer und technische Drittanbieter einsetzen. Soweit diese personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, gelten ergänzend die Regelungen der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

Softwareüberlassung

coapp stellt die Plattform in der jeweils vertragsgemäßen Version über das Internet bereit. Die Nutzung erfolgt über unterstützte Browser und, soweit vereinbart, über mobile Anwendungen. Der Kunde benötigt einen geeigneten Internetzugang und kompatible Endgeräte.

Unterstützte Browser, Betriebssysteme und Geräte können in der Leistungsbeschreibung bezeichnet werden. coapp darf die Unterstützung veralteter oder unsicherer Versionen nach angemessener Vorankündigung einstellen, soweit gesetzliche Aktualisierungspflichten gewahrt bleiben.

coapp stellt während des maßgeblichen Bereitstellungszeitraums die zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen und Sicherheitsaktualisierungen bereit und informiert Verbraucher über deren Verfügbarkeit, soweit eine Mitwirkung oder Installation erforderlich ist.

Nutzungsrechte an der Software

coapp räumt dem Kunden für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform im vereinbarten Umfang zu nutzen und autorisierten Nutzern innerhalb der eigenen Community zugänglich zu machen.

Der Kunde darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.

Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher und den Prozessor der Hardware des Kunden, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern der vom Kunden eingesetzten Hardware.

Der Kunde darf die Plattform seinen Administratoren, Mitarbeitern, Mitgliedern und sonstigen autorisierten Nutzern im Rahmen der eigenen Community zugänglich machen. Eine darüber hinausgehende Weitervermietung, Unterlizenzierung oder Bereitstellung als eigener Plattformdienst ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Einräumung von Speicherplatz

coapp stellt dem Kunden den im gewählten Tarif oder Angebot bezeichneten Speicherplatz zur Speicherung der Community-Daten zur Verfügung, insbesondere für Inhalte, die der Kunde oder seine Nutzer hochladen.

Speicherumfang, Größenbegrenzungen und etwaige Zusatzentgelte richten sich nach dem gewählten Tarif oder Angebot. Soweit im gewählten Tarif oder Angebot kein abweichender Speicherumfang vereinbart ist, stellt coapp je Community 50 MB Speicherplatz zur Verfügung. coapp darf zusätzliche technische Dateigrößen- und Nutzungslimits festlegen. Ein darüber hinausgehender Speicherumfang bedarf einer gesonderten Vereinbarung und kann kostenpflichtig sein. Bei Erreichen einer Grenze kann coapp weitere Uploads beschränken; bereits gespeicherte Inhalte werden nicht allein deshalb ohne vorherige Information gelöscht. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Der Speicherplatz darf ausschließlich für die vertragsgemäße Community und deren autorisierte Nutzer verwendet werden. Eine isolierte Überlassung des Speicherplatzes an Dritte ist unzulässig.

Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. Der Kunde versichert, dass er über entsprechende Rechte an den Inhalten verfügt.

coapp trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten. Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, ergeben sich Einzelheiten aus der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und deren TOM-Anlage; im Übrigen gelten die gesetzlichen Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und erforderliche eigene Aufbewahrung seiner Inhalte verantwortlich und soll verfügbare Exportfunktionen für besonders wichtige Daten angemessen nutzen.

Der Kunde räumt coapp für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, unentgeltliches und auf die Vertragsdurchführung beschränktes Recht ein, Community-Inhalte zu speichern, technisch zu vervielfältigen, zu sichern, zu übertragen, in erforderliche technische Formate umzuwandeln und entsprechend den vom Kunden festgelegten Sichtbarkeits- und Zugriffsrechten in der Plattform oder einer vereinbarten White-Label-App darzustellen. coapp darf diese Rechte im erforderlichen Umfang an eingesetzte Unterauftragnehmer, Hostinganbieter und App Stores weitergeben. Die Rechte des Kunden und seiner Nutzer an den Inhalten bleiben unberührt.

Der Kunde stellt sicher, dass er die hierfür erforderlichen Rechte von seinen Nutzern erhalten hat. Eine öffentliche Zugänglichmachung erfolgt nur, soweit der Kunde oder der berechtigte Nutzer den betreffenden Inhalt für einen öffentlichen Nutzerkreis freigegeben hat. Nach Vertragsende darf coapp Inhalte ausschließlich noch verarbeiten, soweit dies für Export, Anbieterwechsel, die Erfüllung dokumentierter Weisungen des Kunden, gesetzliche Aufbewahrung oder die technisch begrenzte Löschung aus Sicherungskopien erforderlich ist.

Der Kunde kann seine exportierbaren Daten und digitalen Assets während der Vertragslaufzeit über bereitgestellte Exportfunktionen oder auf Anforderung in einem gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format erhalten. Soweit die Verordnung (EU) 2023/2854 auf die Leistung anwendbar ist, ermöglicht coapp dem Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder zu einer kundeneigenen Infrastruktur und beseitigt hierfür bestehende kommerzielle, technische, vertragliche und organisatorische Hindernisse.

coapp informiert in der Leistungsbeschreibung oder einer gesonderten Exit-Dokumentation über die exportierbaren Daten und digitalen Assets, verfügbare Formate und Schnittstellen, den vorgesehenen Wechselprozess sowie solche internen Daten, die aufgrund des Schutzes der Sicherheit oder geistigen Eigentums nicht exportiert werden können. coapp unterstützt den Wechsel innerhalb der gesetzlichen Fristen und wahrt währenddessen ein angemessenes Sicherheits- und Kontinuitätsniveau. Entgelte für Wechsel- oder Exit-Leistungen werden nur erhoben, soweit dies gesetzlich zulässig und vor Vertragsschluss transparent vereinbart ist.

Nach Vertragsende oder Abschluss eines Anbieterwechsels stellt coapp die exportierbaren Kundendaten für mindestens 30 Kalendertage zum Abruf bereit, soweit keine längere gesetzliche oder vertragliche Frist gilt. Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, gibt coapp die personenbezogenen Daten nach Wahl und auf Verlangen des Kunden heraus oder löscht sie nach dessen dokumentierter Weisung gemäß der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Für sonstige Daten gelten die jeweiligen Datenschutzrollen und gesetzlichen Anforderungen.

Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. coapp darf die hiervon erfassten Datensätze für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer, gegebenenfalls bis zu zehn Jahre, gesondert und sicher aufbewahren. Im Übrigen richten sich Löschung produktiver Kopien und Entfernung aus Sicherungskopien nach den Weisungen des Kunden, der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und dem dokumentierten Backup-Zyklus; bis zur Löschung werden Sicherungskopien vor weiterer produktiver Nutzung geschützt.

Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Die datenschutzrechtlichen Rollen richten sich nach der tatsächlichen Verarbeitung und den gesetzlichen Vorgaben. Der Kunde ist Verantwortlicher, soweit er über Zwecke und wesentliche Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Community entscheidet und die DSGVO auf diese Verarbeitung anwendbar ist. Bei Verarbeitungen ausschließlich zur Ausübung persönlicher oder familiärer Tätigkeiten kann die Haushaltsausnahme gemäß Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO eingreifen. Allein durch diese AGB wird dem Kunden keine gesetzlich nicht bestehende Datenschutzrolle zugewiesen.

Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, verarbeitet coapp die betreffenden Community-Daten als Auftragsverarbeiter nach dokumentierter Weisung des Kunden. Die bei Vertragsschluss zugänglich gemachte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO einschließlich der Beschreibung der Verarbeitung, der technischen und organisatorischen Maßnahmen und der Unterauftragsverarbeiter wird mit Abschluss des Nutzungsvertrags verbindlicher Vertragsbestandteil. Eine gesonderte Unterschrift oder individuelle Übersendung ist nicht erforderlich, sofern der Kunde vor Vertragsschluss auf die Vereinbarung hingewiesen wird, sie abrufen und speichern kann und die einbezogene Fassung dokumentiert wird.

Der Kunde erteilt coapp die allgemeine Genehmigung zum Einsatz und Wechsel von Unterauftragsverarbeitern. coapp informiert den Kunden vor der beabsichtigten Hinzuziehung oder Ersetzung eines im AVV aufgeführten Unterauftragsverarbeiters und räumt ihm eine angemessene Frist zum Widerspruch ein. Der Kunde kann der Änderung innerhalb dieser Frist aus wichtigem Grund schriftlich oder in Textform gegenüber privacy@coapp.io widersprechen. Kann coapp einem solchen Widerspruch nicht durch eine zumutbare Alternative abhelfen, ist coapp berechtigt, die betroffene Leistung oder den Vertrag mit angemessener Frist zu kündigen. Der Widerspruch begründet keinen Anspruch auf dauerhafte Leistungserbringung unter Beibehaltung der bisherigen Unterauftragsverarbeiter. Zwingende Rechte aus Art. 28 DSGVO bleiben unberührt.

coapp verarbeitet Vertrags-, Abrechnungs-, Sicherheits- und Missbrauchsdaten für eigene gesetzliche und betriebliche Zwecke in eigener Verantwortlichkeit, soweit coapp die Zwecke und wesentlichen Mittel der Verarbeitung selbst bestimmt. Soweit Zahlungsdaten zur Bereitstellung der vertraglichen coapp-Funktionen im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, richtet sich die Verarbeitung nach der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Eigene Verarbeitungen werden in den Datenschutzhinweisen von coapp beschrieben. Community-Daten werden nicht ohne gesonderte Rechtsgrundlage für eigene Werbung, communityübergreifende Profile oder das Training allgemein verwendeter KI-Modelle genutzt.

Soweit der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist, stellt er seinen Nutzern die erforderlichen Datenschutzhinweise bereit, gewährleistet die erforderlichen Rechtsgrundlagen und bearbeitet Betroffenenanfragen. coapp unterstützt ihn hierbei im vereinbarten Umfang nach Maßgabe der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Greift die Haushaltsausnahme ein, bestehen diese Pflichten für den Kunden nur, soweit sie sich aus anderen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ergeben.

Verfügbarkeit und Störungsbeseitigung

Soweit im Angebot oder in einem Service Level Agreement nichts Abweichendes vereinbart ist, beträgt die Verfügbarkeit der Kernplattform 99 % im Kalendermonat. Die Verfügbarkeit berechnet sich als Verhältnis der vereinbarten Bereitstellungszeit abzüglich zulässiger Wartungsfenster und ungeplanter, von coapp zu vertretender Ausfallzeiten zur vereinbarten Bereitstellungszeit abzüglich zulässiger Wartungsfenster.

Nicht als Ausfallzeiten gelten angekündigte planmäßige Wartungen von insgesamt höchstens vier Stunden im Kalendermonat, die regelmäßig mindestens fünf Werktage vorher angekündigt werden, sowie unaufschiebbare Sicherheitswartungen, über die coapp sobald wie möglich informiert. Ebenfalls ausgenommen sind Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, vom Kunden zu vertretender Umstände oder nicht von coapp zu vertretender Störungen externer Netze und Systeme, sofern coapp angemessene Maßnahmen zur Vermeidung und Begrenzung ihrer Auswirkungen getroffen hat.

Reaktionszeiten richten sich nach Schweregrad, gebuchtem Supporttarif und gegebenenfalls vereinbartem Service Level. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, stellen Reaktionszeiten keine garantierten Wiederherstellungszeiten dar. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere Rechte von Verbrauchern bei nicht vertragsgemäßer Bereitstellung, bleiben unberührt.

Pflichten des Kunden

Der Kunde ist Betreiber seiner Community und für deren Inhalte, Ausrichtung und rechtmäßige Nutzung verantwortlich. Er stellt sicher, dass von ihm oder seinen Nutzern bereitgestellte Inhalte nicht gegen Gesetze, behördliche Vorgaben, Rechte Dritter, App-Store-Regeln oder vereinbarte Community-Regeln verstoßen.

Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter entsprechend unterrichten.

Unbeschadet der Verpflichtungen von coapp zur Datensicherheit ist der Kunde für die Eingabe, Pflege, Richtigkeit und rechtmäßige Verwendung der für seine Community erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

Der Kunde trifft im Rahmen des technisch Möglichen und Zumutbaren angemessene Sicherheitsmaßnahmen, um das Hochladen von Schadsoftware oder schädlichen Komponenten zu verhindern. Hierzu hält er eingesetzte Systeme und Schutzprogramme aktuell und beachtet von coapp bereitgestellte Sicherheitshinweise.

Der Kunde darf die nach diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Dienste ausschließlich ihrer Bestimmung gemäß nutzen. Er verpflichtet sich ausdrücklich, keine Programme, Algorithmen oder sonstige Software in Verbindung mit der Software bzw. dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz zu verwenden, welche die Funktion und/oder Verfügbarkeit der Software bzw. des Speicherplatzes oder der Infrastruktur stören können. Er darf insbesondere keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur des Cloudspeichers und der Software zur Folge haben können oder störend in diese eingreifen können, wie z.B. der übermäßige Upload von Datenpaketen. 

Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Er ist darüber hinaus verpflichtet, ein sicheres Passwort zu verwenden.

Der Kunde ist Betreiber, inhaltlicher Anbieter und Ansprechpartner seiner Community. Soweit zwischen dem Kunden und Community-Mitgliedern ein Rechtsverhältnis besteht, ist der Kunde und nicht coapp dessen Vertragspartner. Der Kunde stellt im gesetzlich erforderlichen und für die Art der Community angemessenen Umfang Mitgliederbedingungen, Community-Regeln und Datenschutzhinweise bereit. coapp wird durch die technische Bereitstellung der Plattform nicht Partei des Rechtsverhältnisses zwischen dem Kunden und seinen Nutzern.

Der Kunde gewährleistet, dass er über die erforderlichen Rechte an Community-Namen, Domains, Marken, Logos, Medien, Store-Metadaten und sonstigen Kennzeichen verfügt. Er räumt coapp die zur Vertragserfüllung, technischen Vervielfältigung, Darstellung und App-Veröffentlichung erforderlichen, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkten Nutzungsrechte ein.

Der Kunde stellt abhängig von Art, Größe und öffentlicher Zugänglichkeit seiner Community angemessene Community-Regeln sowie Melde-, Moderations- und Sperrmöglichkeiten bereit und bearbeitet Meldungen zeitnah. coapp kann ergänzend eigene Meldewege für rechtswidrige Inhalte bereitstellen und Hinweise an den Kunden weiterleiten.

Bei konkreten Anhaltspunkten für rechtswidrige Inhalte, erhebliche Sicherheitsgefahren oder verbindliche behördliche beziehungsweise App-Store-Vorgaben darf coapp Inhalte oder Konten verhältnismäßig sperren, beschränken oder entfernen. Soweit keine Gefahr im Verzug besteht, berücksichtigt coapp vor einer endgültigen Maßnahme die Stellungnahme des Kunden. Betroffene erhalten, soweit gesetzlich erforderlich, eine klare Begründung und eine angemessene Möglichkeit zur Überprüfung der Entscheidung.

Eine allgemeine Pflicht von coapp zur Vorabkontrolle sämtlicher Inhalte wird hierdurch nicht begründet. Zwingende Pflichten von coapp als Anbieter eines Vermittlungs- oder Hostingdienstes sowie Rechte betroffener Nutzer bleiben unberührt.

Handelt der Kunde als Unternehmer, stellt er coapp von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung dieser Pflichten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Verbraucher haften ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

KI-gestützte Funktionen

coapp kann optional KI-gestützte Funktionen, insbesondere Matching-, Empfehlungs-, Such- oder Assistenzfunktionen, bereitstellen. Automatisiert erzeugte Ergebnisse können unvollständig, unzutreffend oder für den beabsichtigten Zweck ungeeignet sein. Sie stellen keine Garantie für bestimmte Kontakte, Entscheidungen oder Ergebnisse dar.

Die regulatorischen Rollen von coapp, dem Kunden und eingesetzten KI-Drittanbietern richten sich nach der tatsächlichen Funktion und Nutzung. Soweit coapp Anbieter oder Betreiber eines KI-Systems im Sinne anwendbarer Vorschriften ist, erfüllt coapp die hierfür geltenden eigenen Pflichten, insbesondere zu Transparenz, technischen Informationen und erforderlicher Kennzeichnung. Der Kunde stellt seinen Nutzern die von coapp bereitgestellten Hinweise unverändert und gut wahrnehmbar zur Verfügung und ergänzt sie um die für seinen konkreten Einsatz erforderlichen Informationen.

Der Kunde stellt sicher, dass Eingaben, Konfigurationen und Verwendungszwecke rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Besondere Kategorien personenbezogener Daten, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige besonders schutzbedürftige Informationen dürfen nur eingegeben werden, wenn die betreffende Funktion dies ausdrücklich unterstützt und eine geeignete Rechtsgrundlage sowie erforderliche Schutzmaßnahmen bestehen.

Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung dürfen KI-Funktionen nicht für biometrische Kategorisierung oder Emotionserkennung und nicht als bestimmendes System für Personalentscheidungen, Bildungszulassungen, Kreditwürdigkeitsprüfungen, den Zugang zu wesentlichen privaten oder öffentlichen Leistungen, Strafverfolgung, Migration oder vergleichbare Hochrisikoanwendungen eingesetzt werden.

KI-Ergebnisse dürfen nicht ohne geeignete menschliche Prüfung als alleinige Grundlage für Entscheidungen verwendet werden, die gegenüber einer Person rechtliche Wirkung entfalten oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen. Gesetzliche Transparenz-, Datenschutz-, Dokumentations- und Informationspflichten bleiben unberührt.

Zusatzbedingungen für White-Label-Apps

Eine „White-Label-App“ ist eine auf der standardisierten coapp-Plattform basierende mobile Anwendung, die für einen bestimmten Kunden mit den im Angebot vereinbarten Kennzeichen, insbesondere Name, App-Icon, Farben und sonstigen Markenelementen, konfiguriert und für die vereinbarten mobilen Betriebssysteme bereitgestellt wird. Sie stellt keine vollständige Individualentwicklung dar. Unterstützte Betriebssysteme, Funktionen, Individualisierungsumfang, Entwicklerkonto, Veröffentlichung, Wartung und etwaige Abweichungen von der Webplattform ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Nicht ausdrücklich vereinbarte Funktionen, Integrationen oder gestalterische Anpassungen sind nicht geschuldet.

Leistungen für White-Label-Apps werden, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausschließlich Kunden angeboten, die bei Vertragsschluss als Unternehmer handeln. Inhalt und Umfang der Leistungen für die White-Label-App ergeben sich aus dem Angebot; die Bereitstellung der Webplattform und die Bereitstellung der White-Label-App sind rechtlich und technisch unterscheidbare Leistungen.

Der Kunde ist Betreiber, inhaltlicher Anbieter und – soweit möglich – Publisher der White-Label-App. Er richtet eigene Organisations- bzw. Entwicklerkonten bei Apple und Google ein, trägt die dort anfallenden Gebühren und gewährt coapp die zur Entwicklung, Einreichung und Wartung erforderlichen Zugriffsrechte. Eine Veröffentlichung über Entwicklerkonten von coapp bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.

Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Inhalte, Marken, Icons, Screenshots, Beschreibungen, Altersfreigaben, Supportdaten, Datenschutzhinweise, Nutzungsbedingungen, Testzugänge, Steuer- und Unternehmensinformationen bereit. Er gewährleistet, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt und dass die Angaben gegenüber App Stores vollständig und zutreffend sind.

coapp schuldet die fachgerechte technische Erstellung der White-Label-App und, soweit vereinbart, Unterstützung bei der Einreichung. Eine bestimmte Prüfungsdauer, Freigabe, dauerhafte Listung, Reichweite oder weltweite Verfügbarkeit durch Apple, Google oder andere Distributionsplattformen wird nicht geschuldet. Verzögerungen und Ablehnungen aufgrund von Store-Entscheidungen oder fehlender Mitwirkung des Kunden liegen nicht im Verantwortungsbereich von coapp.

Im vereinbarten Wartungsentgelt sind die im Angebot bezeichneten Fehlerbehebungen, Sicherheits- und Kompatibilitätsupdates für unterstützte Betriebssystemversionen enthalten. Neue Funktionen, grundlegende Designänderungen, kundenspezifische Anpassungen sowie Aufwände aufgrund neuer oder geänderter kundenspezifischer Anforderungen sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung umfasst.

Änderungen von Betriebssystemen, App Stores, technischen Schnittstellen oder gesetzlichen Vorgaben können Anpassungen, die Entfernung einzelner Funktionen oder eine vorübergehende Aussetzung erforderlich machen. coapp wird den Kunden hierüber informieren und angemessene Maßnahmen zur Wiederherstellung der Konformität ergreifen; eine unveränderte Fortführung technisch oder rechtlich unzulässiger Funktionen wird nicht geschuldet.

Der Kunde ist für die rechtliche Einordnung der über seine Community angebotenen Waren, Dienstleistungen, Mitgliedschaften und digitalen Inhalte verantwortlich. Soweit App-Store-Regeln den Einsatz von In-App-Purchase- oder Store-Billing-Systemen verlangen, darf coapp nicht konforme Zahlungswege deaktivieren. Store-Provisionen, Transaktionskosten, Steuern, Erstattungen und Rückbelastungen trägt der Kunde, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

Nach Beendigung der App-Leistung unterstützt coapp den Kunden bei einer technisch und nach den Store-Regeln möglichen Übertragung oder Entfernung der App. Eine gesonderte Vergütung wird nur geschuldet, soweit sie im Angebot oder in einer Exit-Regelung transparent vereinbart und gesetzlich zulässig ist. Zwingende Rechte des Kunden auf Datenportabilität und Anbieterwechsel bleiben unberührt. Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Build-Systemen oder allgemein verwendeten Plattformkomponenten besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

Zusatzbedingungen für Custom Domains

Nutzt der Kunde eine eigene Domain (Custom Domain), ist das von coapp standardisierte SSL- und DNS-Verfahren einzuhalten. Die hierfür eingesetzte technische Infrastruktur wird von coapp oder durch nach Maßgabe des AVV eingesetzte technische Dienstleister bereitgestellt.

Vorgaben für die Nutzung von Custom Domains:

SSL-Zertifikate

Alle Custom Domains werden über das von coapp standardmäßig eingesetzte SSL-Verfahren verschlüsselt. Eigene SSL-Zertifikate oder alternative Verschlüsselungsverfahren können nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung eingesetzt werden.

DNS-Konfiguration

Die Domain muss über die von coapp bereitgestellten DNS-Einstellungen mit der eingesetzten Infrastruktur verbunden werden.

Die Nutzung von externen Proxy-Diensten oder individuellen DNS-Konfigurationen, die die von coapp vorgesehene Verbindung zur eingesetzten Infrastruktur umgehen, ist nicht gestattet.

Sicherheitsmaßnahmen

Die hierfür eingesetzte Infrastruktur kann insbesondere DDoS-Schutz, Sicherheitsaktualisierungen und Performanceoptimierungen ermöglichen.

Anpassungen an den zentral verwalteten SSL/TLS-Sicherheitseinstellungen sind nur möglich, soweit coapp dies ausdrücklich unterstützt.

Einschränkungen und Verantwortlichkeit

coapp haftet nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB nicht für Unterbrechungen oder Einschränkungen, die durch vom Kunden zu vertretende fehlerhafte DNS-Konfigurationen oder Verstöße gegen diese Vorgaben verursacht werden.

Ist eine Custom Domain nicht korrekt eingerichtet oder werden die vereinbarten Sicherheitsvorgaben nicht eingehalten, darf coapp die Verbindung bis zur Behebung vorübergehend deaktivieren.

Mit der Nutzung einer Custom Domain stimmt der Kunde der hierfür erforderlichen technischen Einbindung in die von coapp eingesetzte Infrastruktur zu. Datenschutzrechtliche Einzelheiten und der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern richten sich nach der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

Regeln der Zusammenarbeit

Beide Vertragsparteien achten die Rechte der anderen Vertragspartei, nehmen auf die Rechte und das Ansehen der jeweils anderen Vertragspartei Rücksicht und informieren sich regelmäßig, sofern Informationen für die andere Vertragspartei von Belang sein könnten und dies für die andere Partei hätte erkennbar sein müssen. 

Sofern möglich und zumutbar, versuchen die Vertragsparteien Meinungsverschiedenheiten untereinander zu klären, bevor sie den Rechtsweg beschreiten. Hierzu dürfen sie der jeweils anderen Partei angemessene Handlungs-, Antwort- oder vergleichbare Fristen setzen.

Außenkommunikation

Gemeinsame Pressemitteilungen sowie die öffentliche Nutzung von Namen, Marken, Logos oder Kundenreferenzen der jeweils anderen Partei bedürfen deren vorheriger Zustimmung, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Die Zustimmung darf bei Unternehmern nicht unbillig verweigert werden.

Nicht zustimmungsbedürftig sind gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen, Erklärungen gegenüber Gerichten, Behörden, Versicherern und beruflichen Beratern, geschützte Meldungen von Rechtsverstößen, erforderliche Sicherheits- und Datenschutzmeldungen sowie sachliche und wahrheitsgemäße Aussagen zur Wahrnehmung oder Verteidigung eigener Rechte. Geheimhaltungspflichten und Rechte an Kennzeichen bleiben unberührt.

Geheimhaltung und Vertraulichkeit

Vertrauliche Informationen sind alle nicht offenkundigen geschäftlichen, technischen, finanziellen oder organisatorischen Informationen einer Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt. Die empfangende Partei darf solche Informationen nur zur Durchführung des Vertrags verwenden und nur solchen Beschäftigten, verbundenen Unternehmen, Unterauftragnehmern und beruflichen Beratern offenlegen, die sie für diesen Zweck benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

Nicht als vertraulich gelten Informationen, die der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne Vertragsverletzung allgemein bekannt sind oder werden, von einem berechtigten Dritten rechtmäßig mitgeteilt oder von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden. Offenlegungen aufgrund gesetzlicher Pflichten, gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen sowie geschützte Meldungen bleiben zulässig. Soweit rechtlich zulässig, informiert die offenlegende Partei die andere Partei vorab.

Die Geheimhaltungspflichten gelten während der Vertragslaufzeit und für fünf Jahre danach. Für Geschäftsgeheimnisse gelten sie darüber hinaus, solange die betreffende Information ein Geschäftsgeheimnis im Sinne der gesetzlichen Vorschriften ist.

Nach Vertragsende oder auf berechtigtes Verlangen gibt die empfangende Partei vertrauliche Unterlagen zurück oder löscht sie, soweit sie diese nicht mehr zur Vertragsdurchführung benötigt. Ausgenommen sind gesetzliche Aufbewahrungspflichten, erforderliche Nachweise zur Rechtsverteidigung und Sicherungskopien, die im regulären Backup-Zyklus gelöscht und bis dahin weiterhin vertraulich behandelt werden. Regelungen zu Kundendaten, Export, Anbieterwechsel und Auftragsverarbeitung gehen vor.

Vergütung

Der Kunde zahlt die im gewählten Tarif oder Angebot vereinbarte Vergütung. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben; gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

Wiederkehrende Vergütungen sind je nach vereinbartem Abrechnungszeitraum monatlich oder jährlich im Voraus fällig. Der konkrete Fälligkeitszeitpunkt ergibt sich aus Angebot, Bestellprozess oder Rechnung.

coapp darf die Freischaltung von der Zahlung fälliger Entgelte abhängig machen und Leistungen bei Zahlungsverzug nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung sperren. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Minderungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

Plattformgebühren, Zahlungsdienstleister- und App-Store-Gebühren, Erstattungen, Rückbelastungen und Steuern werden nur geschuldet, soweit dies im Angebot, Tarif oder Bestellprozess transparent vereinbart ist. Individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.

Haftungsbegrenzung

coapp haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet coapp nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Fall der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von coapp auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von coapp für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von coapp. Sie gelten nicht, soweit coapp einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat, sowie nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere zwingender datenschutzrechtlicher Haftung.

Hat der Kunde zumutbare und tatsächlich bereitgestellte Export- oder Sicherungsmöglichkeiten schuldhaft nicht genutzt, wird dies bei der Bestimmung eines ersatzfähigen Datenverlustschadens nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt. Die Verpflichtungen von coapp zur Datensicherheit, Wiederherstellung, Aktualisierung und Auftragsverarbeitung bleiben unberührt.

Haftung des Kunden

Werden Leistungen von coapp durch unberechtigte Dritte unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen, haftet der Kunde für dadurch entstehende Entgelte nur, soweit er den unberechtigten Zugriff zu vertreten hat. Der Kunde informiert coapp unverzüglich über Verlust, Diebstahl oder vermutete Kompromittierung seiner Zugangsdaten.

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm zu vertretende Rechtsverletzungen durch Community-Inhalte, Kennzeichen oder seine Nutzung der Plattform. Für Verbraucher gelten keine darüber hinausgehenden verschuldensunabhängigen Freistellungspflichten.

coapp darf Inhalte, Speicherbereiche, Communities oder Apps vorläufig sperren oder beschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen, Sicherheitsgefahren, erhebliche Vertragsverstöße oder Verstöße gegen verbindliche App-Store-Regeln bestehen. Die Maßnahme muss unter Berücksichtigung von Art, Schwere und Dringlichkeit des Verstoßes verhältnismäßig sein. Soweit keine Gefahr im Verzug besteht, erhält der Kunde zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme oder Abhilfe.

coapp informiert den Kunden über Grund, Umfang und voraussichtliche Dauer der Maßnahme, soweit dies rechtlich zulässig und nicht zur Gefahrenabwehr untunlich ist. Soweit gesetzlich erforderlich, stellt coapp eine Begründung und eine Möglichkeit zur Überprüfung der Entscheidung bereit. Die Maßnahme wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfallen ist. Zwingende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Minderung, Erstattung oder Vertragsbeendigung, bleiben unberührt.

Handelt der Kunde als Unternehmer, stellt er coapp von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung der Plattform beruhen. coapp informiert den Kunden unverzüglich und ermöglicht ihm, sich im rechtlich zulässigen Umfang an der Verteidigung zu beteiligen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Laufzeit und Kündigung

Bei monatlicher Zahlweise beträgt die anfängliche Vertragslaufzeit einen Monat; der Vertrag verlängert sich anschließend auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, soweit im Angebot keine für den Kunden günstigere Regelung getroffen ist.

Bei jährlicher Zahlweise beträgt die anfängliche Vertragslaufzeit zwölf Monate. Gegenüber Unternehmern verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwölf Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende gekündigt wird. Gegenüber Verbrauchern verlängert sich der Vertrag nach der anfänglichen Laufzeit auf unbestimmte Zeit und kann anschließend jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Die Kündigung kann über die Tarifverwaltung oder in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Verbraucher können zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsschaltfläche nutzen, soweit deren Voraussetzungen vorliegen. Eine Kundennummer ist nur anzugeben, wenn sie zur eindeutigen Zuordnung erforderlich und dem Kunden ohne Weiteres zugänglich ist.

Unberührt bleiben individuelle Vereinbarungen der Parteien betreffend der Laufzeit.

Das Recht jeder Vertragspartei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. coapp kann insbesondere kündigen, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht leistet, die Plattform schwerwiegend oder wiederholt rechtswidrig nutzt oder erhebliche Vertragsverstöße trotz Abmahnung nicht abstellt. Eine Abmahnung oder Nachfrist ist entbehrlich, soweit sie gesetzlich nicht erforderlich oder unzumutbar ist.

Einstellung und Änderung kostenloser Tarife

coapp ist nicht verpflichtet, Tarife ohne Grundgebühr dauerhaft anzubieten. coapp darf das Angebot solcher Tarife für neue Verträge jederzeit einschränken, ändern oder vollständig einstellen.

Bestehende Verträge über einen Tarif ohne Grundgebühr kann coapp jederzeit mit einer Frist von 30 Kalendertagen in Textform ordentlich kündigen. Die Mitteilung enthält das vorgesehene Vertragsende sowie einen Hinweis auf bestehende Möglichkeiten zum Export der Kundendaten.

coapp darf den Funktionsumfang, Speicherplatz und sonstige Nutzungsgrenzen eines Tarifs ohne Grundgebühr mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere die Weiterentwicklung oder Neuausrichtung des Angebots, veränderte technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Sicherheitsanforderungen oder gesetzliche Vorgaben. coapp informiert den Kunden hierüber rechtzeitig vor Inkrafttreten der Änderung in Textform. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere die Rechte von Verbrauchern bei Änderungen digitaler Produkte, bleiben unberührt.

Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass ein bestimmter Tarif ohne Grundgebühr, dessen Funktionsumfang oder dessen Nutzungsgrenzen dauerhaft unverändert fortgeführt werden. Individuell zugesagte Leistungen und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Löschung inaktiver Communities in Tarifen ohne Grundgebühr

Eine Community in einem Tarif ohne Grundgebühr gilt als inaktiv, wenn während eines zusammenhängenden Zeitraums von mindestens 90 Kalendertagen weder eine Anmeldung eines Administrators noch eine sonstige wesentliche, für coapp in der Plattform erkennbare Nutzung erfolgt ist. Als wesentliche Nutzung gelten insbesondere die Erstellung oder Änderung von Inhalten, Interaktionen von Community-Mitgliedern sowie Buchungs-, Mitgliedschafts- oder Zahlungsvorgänge. Rein automatisierte Systemvorgänge gelten nicht als Nutzung. Liegen diese Voraussetzungen vor, darf coapp die Community nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen deaktivieren und anschließend löschen.

Bei einer inaktiven Community ist coapp berechtigt, den kostenlosen Tarif zu kündigen, die Community zu deaktivieren und die darin gespeicherten Daten anschließend zu löschen. coapp informiert den Kunden mindestens 30 Kalendertage vor dem vorgesehenen Deaktivierungs- oder Löschdatum in Textform auf einem dauerhaften Datenträger, regelmäßig per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse. Die Mitteilung enthält den Grund der vorgesehenen Maßnahme, das vorgesehene Deaktivierungs- oder Löschdatum, die Möglichkeit zur Reaktivierung und einen Hinweis auf verfügbare Datenexportmöglichkeiten. Eine Reaktivierung innerhalb der Frist beendet das Löschverfahren.

Die Mitteilung gilt zugleich als ordentliche Kündigung des Tarifs ohne Grundgebühr zum angekündigten Löschdatum, sofern keine Reaktivierung erfolgt. Eine weitere Zustimmung des Kunden oder eine gesonderte Kündigungserklärung von coapp ist nicht erforderlich. Gesetzliche Rechte, datenschutzrechtliche Lösch- und Rückgabepflichten sowie zugesagte Export- und Wechselmöglichkeiten bleiben unberührt. Eine Löschung erfolgt erst nach Ablauf der anwendbaren Export- und Abruffristen. Nach abgeschlossener Löschung besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung, soweit coapp die vorstehenden Pflichten erfüllt hat.

Meldet sich vor dem angekündigten Löschdatum ein Administrator an oder wird die Community in anderer wesentlicher Weise wieder genutzt, wird das eingeleitete Löschverfahren beendet. coapp darf ein neues Verfahren einleiten, wenn die Voraussetzungen später erneut vorliegen.

Erfolgt keine Reaktivierung, endet der Vertrag zum angekündigten Zeitpunkt. coapp darf die produktiven Daten der Community nach Ablauf der mitgeteilten Export- und Abruffrist löschen. Daten in Sicherungskopien werden im Rahmen des dokumentierten Backup-Zyklus entfernt und bis dahin gegen eine erneute produktive Nutzung geschützt. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten sowie zwingende datenschutzrechtliche Rückgabe-, Lösch- und Anbieterwechselpflichten bleiben unberührt.

Nach abgeschlossener Löschung besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung oder Fortführung der Community, sofern coapp das vorstehende Verfahren eingehalten hat. coapp ist nicht verpflichtet, ausschließlich zum Zweck einer späteren Wiederherstellung zusätzliche Sicherungskopien aufzubewahren.

Bei konkreten erheblichen Sicherheitsgefahren, rechtswidrigen Inhalten, verbindlichen behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen oder sonstigen wichtigen Gründen darf coapp eine Community unabhängig von ihrer Aktivität unverzüglich vorläufig sperren. Eine endgültige Löschung ohne Einhaltung der vorstehenden Frist erfolgt nur, soweit sie gesetzlich vorgeschrieben oder zur Abwehr einer unmittelbar drohenden erheblichen Gefahr erforderlich und verhältnismäßig ist.

Besondere Bestimmungen für Verbraucher

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte, insbesondere zu Vertragsmäßigkeit, Aktualisierungen, Abhilfe, Minderung, Vertragsbeendigung und Änderungen digitaler Produkte. Diese Rechte werden durch die AGB nicht eingeschränkt.

Verbraucher erhalten vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags die gesetzlich erforderlichen Informationen, eine Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular. Soweit für den sofortigen Beginn der Leistung eine ausdrückliche Zustimmung oder Kenntnisbestätigung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

coapp ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

Sollten einzelne Regelungen dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen. 

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Erfüllungsort sowie der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertrag Hannover.

Anlagen und ergänzende Bedingungen, auf die im Angebot, Bestellprozess oder in diesen AGB ausdrücklich Bezug genommen wird und die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht werden, sind Vertragsbestandteil.

Diese Bedingungen wurden auf Deutsch und Englisch verfasst. Im Falle von Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Version ist die deutsche Fassung maßgeblich. 

Diese AGB wurden zuletzt am 24. August 2026 aktualisiert. Bei Fragen oder Anliegen wenden Sie sich bitte an support@coapp.io.